Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gibt Informationen über die Zugänglichkeit der Website www.kulturspiegelodenthal.de sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG sind wir nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet. Diese Erklärung erfolgt daher freiwillig.
Der Kultur Spiegel Odenthal Verein zur Förderung der Kultur in Odenthal e.V. als Betreiber der Website www.kulturspiegelodenthal.de ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kulturspiegelodenthal.de.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.kulturspiegelodenthal.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Telefon: 0152 – 54 53 19 77
E-Mail: info@kulturspiegelodenthal.de
Anschrift: St.-Engelbert-Straße 15a, 51519 Odenthal
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.kulturspiegelodenthal.de ist größtenteils konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
- Einige Downloads sind unter Umständen nicht ausreichend barrierefrei zugänglich
Bewertungsmethode
Diese Erklärung wurde am 09.03.2026 auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt. Die Überprüfung der Website erfolgte intern unter Zuhilfenahme von Testingtools.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website aktualisiert.
Letzte Änderung: 01.09.2026
Durchsetzungsverfahren
Diese Erklärung erfolgt freiwillig. Wir sind als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet. Ein gesetzliches Schlichtungs- oder Durchsetzungsverfahren nach dem BFSG steht Ihnen daher gegenüber uns nicht zur Verfügung.
Wir sind aber stets bemüht, gemeldete Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit direkt zu klären – nutzen Sie dazu gerne die oben genannten Kontaktmöglichkeiten. In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.